|
Märkische Allgemeine Zeitung vom 24./25.
August 2002
„Mit einem Bein im Gefängnis“
Rangsdorf schreckt vor Öffnung des Bücker-Areals
am Denkmalstag zurück
Rangsdorf Ob das Bücker-Gelände Rangsdorf
am 7. und 8. September zum Tag des offenen Denkmals tatsächlich
geöffnet wird, ist nicht mehr sicher - trotzdem der Gemeinderat
dies Ende Juli mehrheitlich beschloss.
Bürgermeister Peter Gleich und Amtsdirektor Bernd Hohlstein
lehnen es ab, eine Vereinbarung zu unterschreiben, wonach die Gemeinde
den Flächeneigentümer Land Brandenburg von jeglichen Haftungsansprüchen
freistellen soll. Solch ein Abkommen verlangt die Brandenburgische
Bodengesellschaft (BBG) von Rangsdorf. Bernd Hohlstein: " Wenn
wir das abzeichnen, stehen wir mit einem Bein im Gefängnis.
Der Kommunale Schadensausgleich haftet nicht für Besucher von
Gemeinde- Veranstaltungen."
Kommune, Unabhängiger Wählerbund UWB und Förderverein
Bückermuseum wollen gemeinsam zum Tag des offenen Denkmals
einladen.
Bereits zur Gemeinderatssitzung hatten Peter Gleich und Heinz Nätsch
(Die Parteilosen Rangsdorf) wegen des Verfalls der einstigen Flugzeugwerft
davor gewarnt, hunderte Menschen ungeschützt auf das frühere
Militärareal zu lassen. Es setzte sich die Meinung durch, die
Besucher wie voriges Jahr per Handzettel über das Betreten
auf eigene Gefahr zu informieren.
Reinhard Weise, Leiter für Marketing bei der BBG wundert sich
über die Reaktion von Bürgermeister und Amtsdirektor:
" Voriges Jahr haben sie den exakt gleichen Text unterschrieben.
Der einzige Unterschied ist, dass wir diesmal aus Kostengründen
keine Aufsichtspersonen bereit stellen können. Wenn die Gemeinde
nicht unterschreibt, müssen wir unser Einverständnis zum
Tag des offenen Denkmals zurück ziehen. Wir können besondere
Gefahrenstellen absperren, aber nicht die Gesamtverantwortung tragen."
An dem Wochenende sollen maximal zehn Bücker-Flugzeuge auf
dem Ex-Hubschrauberlandeplatz aufsetzen. Dafür schließt
der Bücker-Verein eine Luftfahrt -Haftpflichtversicherung ab.
Vereinsvorsitzender Knut Hentzschel: "Sie kommt aber wirklich
nur für Schäden im Zusammenhang mit der Fliegerei auf
und nicht, wenn jemandem in einem maroden Bauwerk etwas auf Kopf
fällt."
Unterschreibt die Gemeinde die von der BBG geforderte Vereinbarung
nicht, wäre es also denkbar, dass die historischen Maschinen
landen, der eigentliche Tag des offenen Denkmals - als dessen Krönung
die Landungen gedacht sind - aber ausfällt.
zurück
|